Liebe SC-Mitglieder
der Vorstand des SC hat am Donnerstag auf seiner Vorstandssitzung die aktuelle Corona-Schutzverordnung, gültig ab 30.05.2020, diskutiert und bewertet.
So soll, unter Beachtung der Vorgaben der Landesregierung NRW, Fußballtraining eingeschränkt wieder möglich sein. Im Rahmen der Kontaktbeschränkungen dürfen Gruppen bis zu 10 Personen Kontaktsport (also echtes Fußballtraining) wieder betreiben.
Der Vorstand und die jeweiligen Trainer müssen Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz treffen.
Unter dem Eindruck, dass
viele große und kleine Fußballspieler endlich wieder spielen
möchten hat der Vorstand des SC beschlossen:
Ab 02.06.2020 wird
der Binnerfeldsportplatz (nur Kunstrasenplatz) für Fußballtraining
wieder geöffnet.
Unter Beachtung der gültigen Regelungen können bis zu vier Gruppen, mit dem entsprechenden Abstand zwischen den Gruppen, mit max. 10 Personen trainieren (10 qm/Person bei ca. 100m x 50m Platzmaß = 5000 qm). Die Platzbelegung ist zwingend nur in Absprache mit dem Jugendvorstand möglich. Der jeweilige Trainer ist verantwortlich für die Einhaltung der Regeln und muss zwingend für jede Trainingseinheit eine Liste der Teilnehmer mit Namen, Adresse, Trainingszeit erstellen und ggf. dem Vorstand zur Verfügung stellen.
Es wird lediglich die Toilettenanlage geöffnet. Entsprechende Hygieneartikel und Hinweisschilder sind bereitgestellt.
Die Umkleideräume und Duschen bleiben weiterhin geschlossen.
Beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sind die vorgegebenen Regeln zu beachten. (alle aktuellen Hinweise des Landes NRW können hier nachgelesen werden).
Der Vorstand des SC wird die Lage weiter beobachten und entsprechend reagieren.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand