Jugendordnung

Jugendordnung des SC (Sport-Club) Neheim e. V.

§ 1 Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilung des SC Neheim e.V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen sowie die von der Mitgliederversammlung des SC gewählten Vorstandsmitglieder für den Jugendbereich und die vom Vereinsjugendausschuß berufenen Mitarbeiter.
Z.Zt. gehören der Jugendabteilung die aus der Anlage ersichtlichen Mitglieder an.

§ 2 Aufgaben

Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Aufgaben der Jugendabteilung sind unter Beachtung der Grundsätze des freihetlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates:
– Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
– Pflege der sportlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude
– Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in gesellschaftliche Zusammenhänge
– Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Gestaltung.
– Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen.
– Pflege der internationalen Verständigung

§ 3 Organe

Organe der Jugendabteilung sind
1. der Vereinsjugendtag
2. der Vereinsjugendvorstand
3. der Vereinsjugendausschuss

§ 4 Vereinsjugendtag

Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das oberste Organ der Jugend des SC Neheim. Sie bestehen aus alle Mitgliedern der Jugendabteilung.

Aufgabe des Vereinsjugendtages sind:
– Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses
– Entgegennahme der Berichte des Vereinsjugendausschusses
– Beratung des Vereinsjugendausschusses
– Beschlussfassung über vorliegende Anträge
– Vorschläge zur Beschlussfassung über Jugendordnung und deren Änderung

Der ordentliche Vereinsjugendtag findet einmal jährlich, und zwar vor der Jahreshauptversammlung des Hauptvereins, statt.

Er wird 1 Woche vorher vom Vereinsjugendvorstand durch Bekanntmachung in der heimischen Tagespresse (WP / WR) einberufen. Die Tagesordnung wird zur Beginn der Sitzung bekanntgegeben.

Auf schriftlichen Antrag unter Angabe der Gründe eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendabteilung muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von zwei Wochen einberufen werden.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Mitglieder der Jugendabteilung vom vollendeten 16. Lebensjahr an haben je eine nicht übertragbare Stimme.

§ 5 Vereinsjugendvorstand und Vereinsjugendausschuss

Der Vereinsjugendvorstand besteht aus:
– dem Vorsitzenden
– zwei Geschäftsführern
– dem Kassierer

Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:
– dem Vereinsjugendvorstand
– je einem Trainer oder Betreuer der am M-Spielbetrieb teilnehmenden Jugendmannschaft
– zwei Jugendvertretern, die z.Zt. der Wahl noch Jugendliche sind.

Die Wahl erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren.
Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Geschäftsführer und der Kassierer sind die Vertreter des Vorsitzenden.

Die gewählten Mitglieder des Vereinsjugendvorstandes und des Vereinsjugendausschusses bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

Der Vereinsjugendvorstand und der Vereinsjugendausschuss sind zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Sie entscheiden über die Verwendung von Mittel, die der Jugendabteilung zufließen. Sie erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Der Vereinsjugendvorstand und der Vereinsjugendausschuss sind für ihre Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des SC Neheim e.V. verantwortlich. Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden regelmäßig monatlich statt. Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.

§ 6 Änderung der Jugendordnung

Vorschläge zur Änderung der Jugendordnung können nur vom Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern.

§ 7 Kassenprüfer

Die Kassenprüfung wird durch die vom SC Neheim e.V. gewählten Kassenprüfer vorgenommen.